{"id":146,"date":"2019-07-19T13:27:14","date_gmt":"2019-07-19T11:27:14","guid":{"rendered":"http:\/\/bhk.teamartwork.com\/?p=146"},"modified":"2019-07-19T13:27:14","modified_gmt":"2019-07-19T11:27:14","slug":"dieselskandal-kann-ich-meine-ansprueche-jetzt-noch-durchsetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kanzlei-gronau.eu\/nl\/2019\/07\/19\/dieselskandal-kann-ich-meine-ansprueche-jetzt-noch-durchsetzen\/","title":{"rendered":"Dieselskandal &#8211; kann ich meine Anspr\u00fcche jetzt noch durchsetzen?"},"content":{"rendered":"<p>26.10.2018 &#8211; RA Bierschenk:<\/p>\n<p>M\u00fcller ist frustriert. Er hat lange Zeit gespart und sich vor f\u00fcnf Jahren voller Stolz einen nagelneuen Audi Q3 TDI mit 2,0 l-Motor gekauft. Er hatte sich bewusst f\u00fcr einen Diesel der damals neuesten Generation entschieden, weil er als Vielfahrer einerseits einen besonders langlebigen Motor haben und andererseits ein Fahrzeug mit einer gr\u00fcnen Umweltplakette erwerben wollte. Denn trotz aller Freude am Fahren ist M\u00fcller umweltbewusst. Ferner war der geringe Spritverbrauch mitentscheidendes Kaufkriterium, denn M\u00fcller ist Berufspendler und m\u00f6chte daher m\u00f6glichst g\u00fcnstig fahren.<\/p>\n<p>Seine anf\u00e4ngliche Begeisterung bekam jedoch einen ersten herben D\u00e4mpfer, als im Herbst des Jahres 2015 der sogenannte &#8222;Dieselskandal&#8220;, also eine Abschalt-Software offenbar wurde, die in allen Fahrzeugmotoren des Typs EA 189 verbaut ist. Seine schlimmsten Bef\u00fcrchtungen wurden zur Gewissheit, als M\u00fcller Anfang 2016 ein Schreiben von Audi erhielt, in dem der Autobauer eine R\u00fcckrufaktion in Aussicht stellte. Einige Monate sp\u00e4ter erhielt er ein weiteres Schreiben mit der Bitte, umgehend einen Termin zum Aufspielen des von dem Hersteller entwickelten Software-Updates zu vereinbaren. Da M\u00fcller angesichts einiger Presseberichte jetzt sogar darum f\u00fcrchtete, andernfalls die Zulassung zum Betrieb seines Wagens zu verlieren und dass dieser schlimmstenfalls sogar stillgelegt w\u00fcrde, lie\u00df er das Update aufspielen. Im Anschluss fuhr der Wagen zwar weiterhin. M\u00fcller hatte allerdings das Gef\u00fchl, dass sein Fahrzeug in bestimmten Situationen weniger &#8222;zog&#8220; und teilweise auch lauter war als zuvor.<\/p>\n<p>Durch regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung der einschl\u00e4gigen Gebrauchtwagenportale musste er feststellen, dass sein Fahrzeug nur noch einen \u00e4u\u00dferst geringen Wiederverkaufswert hatte. Er hoffte daher auf die Politik und ein Entgegenkommen von Audi oder VW. Denn nach M\u00fcllers Auffassung hatte schlie\u00dflich der Autobauer ihm die ganzen Probleme eingebrockt. Nachdem er \u00fcber Monate vergeblich hoffte, erfuhr er von seinem Nachbarn, dass dieser genau dasselbe Problem hatte wie er. Der Nachbar wusste allerdings Folgendes zu berichten:<\/p>\n<p>Sein Rechtsanwalt hatte ihm bereits Anfang 2018 mitgeteilt, dass Anspr\u00fcche gegen den Autoverk\u00e4ufer, also z.B. das Autohaus, aufgrund zwischenzeitlicher Verj\u00e4hrung nicht mehr in Betracht k\u00e4men. Allerdings verj\u00e4hrten direkte Anspr\u00fcche gegen VW erst mit Ablauf des Jahres 2018, also am 31.12.2018, 24:00 Uhr. Der Nachbar hatte daher seinen Anwalt mit der Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen beauftragt. Nachdem VW als Konstrukteur des betroffenen Motors au\u00dfergerichtlich alle Anspr\u00fcche zur\u00fcckwies, erhob er Klage vor dem Landgericht M\u00fcnster. W\u00e4hrend der m\u00fcndlichen Verhandlung und auch in der Zeit danach kam eine g\u00fctliche Einigung nicht zustande. Entsprechend einer Ank\u00fcndigung des Richters in der m\u00fcndlichen Verhandlung, dass man in M\u00fcnster grunds\u00e4tzlich bei den Direktklagen gegen VW gute Chancen h\u00e4tte, gewann er den Prozess in der 1. Instanz. VW legte &#8211; wie \u00fcblich &#8211; Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein. W\u00e4hrend des Prozesses erfuhr M\u00fcllers Nachbar, dass zur Zeit beim OLG Hamm 500 Klageverfahren gegen VW anh\u00e4ngig sind, es jedoch bislang kein einziges Urteil gibt. Der Grund hierf\u00fcr liegt in Folgendem: In den Berufungsverfahren schl\u00e4gt VW bislang stets einen Vergleich vor, mit dem in der Regel nahezu alle Anspr\u00fcche des Gesch\u00e4digten erf\u00fcllt werden. VW will mit diesen Einzelfallvergleichen eine negative Entscheidung des OLG und damit eine Signalwirkung f\u00fcr alle anderen Gesch\u00e4digten verhindern. Letztendlich konnte M\u00fcllers Nachbar seinen Wagen zur\u00fcckgeben und erhielt den gezahlten Kaufpreis abz\u00fcglich eines \u00fcberschaubaren Ersatzes f\u00fcr die gefahrenen Kilometer erstattet. M\u00fcllers Anwalt ging denselben Weg und erzielte dasselbe Ergebnis.<\/p>\n<p>Fazit: Es ist noch nicht zu sp\u00e4t! Falls Ihr Wagen (VW, Skoda oder Audi) betroffen ist, wenden Sie sich an Ihren Anwalt. Dieser ber\u00e4t Sie gern \u00fcber die nach unserer Erfahrung guten Erfolgschancen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>26.10.2018 &#8211; RA Bierschenk: M\u00fcller ist frustriert. Er hat lange Zeit gespart und sich vor f\u00fcnf Jahren voller Stolz einen nagelneuen Audi Q3 TDI mit 2,0 l-Motor gekauft. 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