{"id":151,"date":"2019-07-19T13:29:11","date_gmt":"2019-07-19T11:29:11","guid":{"rendered":"http:\/\/bhk.teamartwork.com\/?p=151"},"modified":"2019-07-19T13:29:11","modified_gmt":"2019-07-19T11:29:11","slug":"die-zugeparkte-garagenzufahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kanzlei-gronau.eu\/nl\/2019\/07\/19\/die-zugeparkte-garagenzufahrt\/","title":{"rendered":"Die zugeparkte Garagenzufahrt"},"content":{"rendered":"<p>24.01.2019 &#8211; RA Bierschenk:<\/p>\n<p>M\u00fcller fuhr am fr\u00fchen Abend des 11.12.2017 zusammen mit seiner siebenj\u00e4hrigen Tochter und einem Helfer mit seinem \u00e4lteren automatikgetriebenen VW-Sharan samt Anh\u00e4nger zur Corneliusstra\u00dfe in M\u00fcnchen, um dort einen Schrank abzuholen, den er \u00fcber ebay-Kleinanzeigen gekauft hatte. In dem Hof des Hauses befinden sich die Garagen f\u00fcr die Anwohner. Da unklar war, ob er das Fahrzeuggespann im Hof wenden konnte, hielt er zun\u00e4chst in der Hofeinfahrt, einer Feuerwehrzufahrtszone, in der deutlich sichtbar ein absolutes Halteverbot galt. Das Auto samt Anh\u00e4nger versperrte die Zufahrt zum Hof vollst\u00e4ndig. M\u00fcller verlie\u00df dann zusammen mit seinem Helfer das Auto, um den Verk\u00e4ufer des Schrankes zu treffen. Seine siebenj\u00e4hrige Tochter blieb allein im Auto zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Meier wollte als Mieter einer Wohnung und einer Garage in diesen Hof zu seiner Garage fahren. Er stieg deswegen aus seinem Auto aus, um den Fahrer des die Einfahrt versperrenden Fahrzeugs zu bitten, zur Seite zu fahren. Er stellte fest, dass in dem Fahrzeug kein Fahrer und die T\u00fcr des Fahrzeugs nicht verschlossen war. Er fragte die im Auto sitzende Tochter nach dem Fahrer. Diese konnte aber weder angeben, wo ihr Vater sei, noch, wann er zur\u00fcckkommen w\u00fcrde. Um das Hindernis zu beseitigen, stellte Meier kurzerhand das Automatikgetriebe von P auf N und schob das Fahrzeug samt Anh\u00e4nger nach vorne aus der Einfahrt heraus. Dort zog er dann die Handbremse an. Der Z\u00fcndschl\u00fcssel des Fahrzeugs steckte zu dieser Zeit nicht im Schloss. Danach parkte er sein Fahrzeug in seiner Garage im Hof und ging in seine Wohnung.<\/p>\n<p>Ungef\u00e4hr f\u00fcnf Minuten nach dem Abstellen des Fahrzeugs kam M\u00fcller zum Fahrzeug zur\u00fcck. Er hatte sich entschlossen, den Schrank wegen Besch\u00e4digungen nicht zu kaufen und wollte daher wieder nach Hause fahren. Schon nach einer Fahrtstrecke von etwa 500 Metern bemerkte er beim Weiterfahren, dass das bis dahin intakte Getriebe seltsame Ger\u00e4usche von sich gab und ruckelte. In der Werkstatt wurde festgestellt, dass das Getriebe durch das Schalten bei abgezogenem Z\u00fcndschl\u00fcssel besch\u00e4digt worden war. F\u00fcr die Reparatur und einen Mietwagen musste M\u00fcller 1.332,94 Euro bezahlen. Diesen Betrag verlangt er nun von Meier ersetzt.<\/p>\n<p>Der zust\u00e4ndige Richter am Amtsgericht M\u00fcnchen sah den Schadensersatzanspruch als nicht begr\u00fcndet an und wies die Klage mit Urteil vom 13.06.2018 ab. Er f\u00fchrte aus, als Anspruchsgrund komme nur eine Schadensersatzpflicht aus den deliktischen Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches in Betracht. Meier habe zwar das Eigentum von M\u00fcller besch\u00e4digt. Die gesetzliche Vorschrift, die den Sch\u00e4diger zum Ersatz des Schadens verpflichte, setze aber ein Verschulden voraus, also die Vorwerfbarkeit und die Widerrechtlichkeit des als schadensbegr\u00fcndend geltend gemachten Verhaltens. Dies Voraussetzungen l\u00e4gen jedoch nicht vor. Das Verhalten des Meier sei vielmehr durch das Recht zur Selbsthilfe gedeckt und deswegen nicht widerrechtlich. M\u00fcller habe Meier durch die Verhinderung der Zufahrt in dessen Besitzrecht an seiner Garage gest\u00f6rt. M\u00fcller sei deswegen zur sofortigen Beendigung der St\u00f6rung verpflichtet gewesen. Da M\u00fcller dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, h\u00e4tte Meier die St\u00f6rung selbst beseitigen d\u00fcrfen, und zwar auch mit Gewalt. Dies ergebe sich aus dem Grundsatz des Selbsthilferechts gem\u00e4\u00df \u00a7 865 BGB.<\/p>\n<p>Zwar unterliege &#8211; so das Gericht weiter &#8211; auch das Selbsthilferecht den Schranken des \u00dcberma\u00dfverbotes, so dass bei geringf\u00fcgigen St\u00f6rungen nicht uneingeschr\u00e4nkt Gewalt angewendet werden d\u00fcrfe. Das Verstellen des Schalthebels eines Automatikgetriebes sei jedoch keinesfalls eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Gewaltanwendung. Dass es zu einer Besch\u00e4digung des Getriebes f\u00fchren w\u00fcrde, weil der Z\u00fcndschl\u00fcssel nicht steckte, sei jedenfalls nicht so offensichtlich, dass sich dies jedermann aufdr\u00e4ngen m\u00fcsse. Meiers Verhalten sei daher nur fahrl\u00e4ssig. Aufgrund der berechtigten Reaktion auf eine Besitzst\u00f6rung verliere aber das Verhalten in diesem Umfang seine Vorwerfbarkeit. Meier durfte das fremde Auto \u00f6ffnen, den Schalthebel auf Fahrt umschalten und das Auto wegschieben, da nicht f\u00fcr jeden offensichtlich war, dass das Auto dadurch besch\u00e4digt werden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Meier habe auch nicht auf die R\u00fcckkehr von M\u00fcller warten m\u00fcssen. Nur wenn ersichtlich gewesen w\u00e4re, dass M\u00fcller sofort zur\u00fcckk\u00e4me, um die St\u00f6rung zu beseitigen, wenn also der gest\u00f6rte Besitzer mit der Beseitigung der St\u00f6rung nicht schneller sein w\u00fcrde als der St\u00f6rer, w\u00e4re ein Abwarten zu fordern. Unstrittig sei, dass f\u00fcr Meier nicht zu ersehen war, wann M\u00fcller zum Auto zur\u00fcckkommen w\u00fcrde. Auch eine sofortige Erreichbarkeit \u00fcber eine Handynummer sei nicht auf einem Zettel hinter der Windschutzscheibe sichtbar vermerkt gewesen.<br \/>\nDaher k\u00f6nne M\u00fcller von Meier keinen Schadensersatz verlangen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>24.01.2019 &#8211; RA Bierschenk: M\u00fcller fuhr am fr\u00fchen Abend des 11.12.2017 zusammen mit seiner siebenj\u00e4hrigen Tochter und einem Helfer mit seinem \u00e4lteren automatikgetriebenen VW-Sharan samt Anh\u00e4nger zur Corneliusstra\u00dfe in M\u00fcnchen, um dort einen Schrank abzuholen, den er \u00fcber ebay-Kleinanzeigen gekauft hatte. In dem Hof des Hauses befinden sich die Garagen f\u00fcr die Anwohner. 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