{"id":420,"date":"2020-04-27T15:01:14","date_gmt":"2020-04-27T13:01:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kanzlei-gronau.eu\/?p=420"},"modified":"2020-04-27T15:01:14","modified_gmt":"2020-04-27T13:01:14","slug":"ist-die-mietwageneigenschaft-eines-gebrauchtwagens-ein-mangel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kanzlei-gronau.eu\/nl\/2020\/04\/27\/ist-die-mietwageneigenschaft-eines-gebrauchtwagens-ein-mangel\/","title":{"rendered":"Ist die Mietwageneigenschaft eines Gebrauchtwagens ein Mangel?"},"content":{"rendered":"<p>14.06.2019 &#8211; RA Bierschenk:<\/p>\n<p>Der Autoh\u00e4ndler B bot im auf der Internetseite \u201emobile.de\u201c einen Pkw Opel Mokka X zum Kauf an. In dem Internetinserat hie\u00df es unter anderem: \u201eErstzulassung 03\/2017, 11.400 km\u201c und \u201eAnzahl der Fahrzeughalter:1\u201c. M\u00fcller f\u00e4hrt zu dem H\u00e4ndler, besichtigt das Fahrzeug und kauft es sofort. Einige Zeit sp\u00e4ter stellt sich heraus, dass das Fahrzeug zuvor von einem spanischen Mietwagenunternehmen in Spanien als Mietwagen eingesetzt worden war. M\u00fcller ist emp\u00f6rt, dass der Verk\u00e4ufer ihm das verschwiegen hat. Er verklagt ihn und verlangt die R\u00fccknahme des Wagens gegen Erstattung des Kaufpreises.<\/p>\n<p>Das Landgericht wies die Klage mit der Begr\u00fcndung ab, die Annahme, eine Nutzung als Mietfahrzeug sei eine negative Eigenschaft, sei heutzutage nicht mehr gerechtfertigt. Denn die Mietwagenfirmen seien darauf angewiesen, dass die Fahrzeuge stets in einem technisch wie optisch einwandfreien Zustand seien. Au\u00dferdem sei es heute \u00fcblich, dass relativ viele, nur kurz genutzte Mietfahrzeuge auf dem Markt seien. Ein K\u00e4ufer k\u00f6nne sich hierauf einstellen. Der Unternehmer habe keine allgemeine Aufkl\u00e4rungspflicht. Danach sei ein Hinweis auf die Vornutzung des Opel Mokka X als Mietwagen nicht erforderlich gewesen.<\/p>\n<p>M\u00fcller sieht das nicht ein und geht in die n\u00e4chste Instanz. Das OLG gibt ihm recht: Bei der Mietwageneigenschaft eines Gebrauchtwagens handele es sich um eine aufkl\u00e4rungspflichtige Tatsache, denn die Mietwageneigenschaft sei f\u00fcr die informierte Entscheidung des Verbrauchers wesentlich. Es sei f\u00fcr einen Kaufinteressenten von Bedeutung, ob das Fahrzeug durch mehrere H\u00e4nde gegangen und dabei in besonderem Ma\u00dfe abgenutzt worden sei. Allgemein werde ein solches Fahrzeug n\u00e4mlich wegen der zahlreichen Nutzer, die keine Veranlassung haben, es in einer auf l\u00e4ngeren Werterhalt angelegten Weise sorgsam zu behandeln, als geringerwertig angesehen.<\/p>\n<p>Die Mietwageneigenschaft sei zumindest bei jungen Gebrauchtwagen mit einem Alter von unter einem Jahr und nur einem Vorbesitzer bei Vorliegen eines Verbrauchsg\u00fcterkaufs eine atypische Vorbenutzung, die negativen Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs habe. F\u00fcr die Mietwageneigenschaft werde zumindest bei solchen Gebrauchtwagen gemeinhin ein Abschlag auf den sonst \u00fcblichen Kaufpreis vorgenommen.<\/p>\n<p>Ob die Bedenken, die unter Verbrauchern gegen Mietfahrzeuge bestehen, tats\u00e4chlich berechtigt seien, sei letztlich nicht von entscheidender Bedeutung. Ma\u00dfgeblich sei vielmehr, dass f\u00fcr den durchschnittlichen Verbraucher die Mietwageneigenschaft eine wesentliche Bedeutung f\u00fcr seine Kaufentscheidung habe. Die Abw\u00e4gung des daraus herr\u00fchrenden Informationsinteresses des Verbrauchers mit den Interessen des Unternehmers unter Ber\u00fccksichtigung des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatzes falle zugunsten der vollst\u00e4ndigen Information des Verbrauchers aus.<\/p>\n<p>Auch die Angabe &#8222;Anzahl der Fahrzeughalter: 1&#8220; habe in dem K\u00e4ufer die Erwartung erweckt, dass das Fahrzeug von einer Privatperson gefahren worden sei. Auch dies habe zur T\u00e4uschung des K\u00e4ufers beigetragen.<\/p>\n<p>Das Gericht entschied, dass M\u00fcller bewusst get\u00e4uscht worden sei und der Autoh\u00e4ndler das Fahrzeug gegen R\u00fcckzahlung des Kaufpreises unter Abzug eines Betrages wegen der erfolgten Nutzung zur\u00fccknehmen m\u00fcsse.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>14.06.2019 &#8211; RA Bierschenk: Der Autoh\u00e4ndler B bot im auf der Internetseite \u201emobile.de\u201c einen Pkw Opel Mokka X zum Kauf an. 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