– Beratung bei Begründung von Arbeitsverhältnissen
– Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kfz-Überlassungsverträgen, Wettbewerbsverboten, sonstigen Zusatzvereinbarungen etc.
– Beratung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung
– Beratung in allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen (Teilzeit- und Befristungsrecht, Urlaubsrecht, Änderungskündigungen, Abmahnungen etc.)
– Beratung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Gestaltung von Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen etc.)
– Vertretung in arbeitsgerichtlichen Prozessen wie z.B. Kündigungsschutzprozessen etc.
– Beratung und Vertretung von Unternehmen bei Betriebsänderungen
– Beratung und Vertretung von Unternehmen in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
– Inhouse-Schulungen für Personalsachbearbeitung